Rechtsanwalt für Verkehrsrecht

Kanzlei für Verkehrsrecht in Mettmann

Verkehrsrecht – Unfallregulierung und Verkehrsstrafverfahren

Wir beraten Sie in allen Verkehrsrechtsfragen und finden eine Lösung für Ihr rechtliches Problem. Zu unseren Themen im Verkehrsrecht gehören unter anderem:

  • Unfallregulierung
  • Ansprüche auf Schadensersatz
  • Strafverteidigung in Bußgeld- und Verkehrsstrafverfahren
  • Vermeidung von Fahrverboten
  • Abkürzung der Führerschein Sperrfrist
  • Vermeidung von Fahrverboten
  • Unfall mit Auslandsbezug

Unfallregulierung

Kontaktieren Sie nach einem Unfall zuerst Ihren Anwalt. Dadurch ist Ihre Interessenvertretung nachhaltig gewährleistet. Die Frage der Haftung ist oftmals nicht eindeutig oder die Versicherung stellt sich quer. Die beteiligten Versicherungen versuchen in der Regel den zu bezahlenden Schaden so niedrig wie möglich zu halten. Allein ist der Unfallteilnehmer nur schwer in der Lage, seine Möglichkeiten richtig einzuschätzen.

Folgende Fragen sollten Sie deshalb von einem Anwalt klären lassen:

  • Wie sichere ich Beweise am Unfallort?
  • Brauche ich anwaltlichen Beistand bei klarer Sachlage?
  • Wer haftet für Schäden?
  • Welche Schadenspositionen sind von der Erstattung ausgeschlossen?

Diese und weitere Fragestellungen können Sie in einem Gespräch mit uns klären.

Verkehrsunfall: Ansprüche auf Schadensersatz

Falls Sie schuldlos Geschädigter eines Verkehrsunfalls sind, sollten Sie einen Rechtsanwalt beauftragen, um Ihre Ansprüche aus dem Unfallereignis geltend zu machen. Melden Sie sich sogleich in unserer Kanzlei. Die Kosten übernimmt die Haftpflichtversicherung des Schädigers. Der Rechtsanwalt kann folgende Fragen klären:

  • Wie sieht die Frage der Verschuldung und Haftung aus?
  • Welche Versicherung kümmert sich um das Fahrzeug des Schädigers?
  • Welche Schadenaußenstelle ist für die Ansprüche zuständig?
  • Welche Schäden werden erstattet?

Diese und weitere Fragen klären Sie mit uns am besten in einem Gespräch.

Strafverteidigung in Bußgeld- und Verkehrsstrafverfahren

Schnell und kompetent hilft unsere Kanzlei bei Ermittlungsverfahren wegen Verkehrsstraftaten und Ordnungswidrigkeiten. Wir prüfen die Beweislage ausführlich und führen die Verfahren zu einem bestmöglichen Abschluss. Gegen folgende Vorwürfe verteidigen wir Sie:

  • Geschwindigkeitsverletzung
  • Rotlichtverstoß
  • Alkohol am Steuer
  • Nötigung
  • Unfallflucht
  • Beleidigung
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Körperverletzung
  • fahrlässige Tötung
  • und andere

Während eines Beratungsgesprächs klären wir mit Ihnen ab, mit welchen Maßnahmen wir Sie unterstützen können.

Abkürzung der Führerschein-Sperrfrist

Ein Gericht kann die Sperrfrist frühzeitig aufheben, wenn ein „Grund zu der Annahme“ vorhanden ist, dass „der Täter zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht mehr ungeeignet“ ist (§ 69a Abs.7 StGB). Folgende Punkte spielen hierbei eine Rolle:

  • Die Sperre muss mindestens drei Monate betragen haben. Erst dann kann vor Gericht ein aussagekräftiger Antrag – z. B. begründet mit der Teilnahme an einem Nachschulungskurs – zur Aufhebung der Sperrfrist gestellt werden.
  • Wurde in den vergangenen drei Jahren bereits eine Sperre angeordnet, liegt die Mindestdauer der Sperrzeit bei einem Jahr.
  • Erst wenn das Gericht einem Antrag zur Sperrfristabkürzung stattgegeben hat, kann bei der Fahrerlaubnisbehörde die Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragt werden.

Vereinbaren Sie einfach einen Termin zur Bußgeld- oder Verkehrsstrafverfahrens-Beratung in unserer Kanzlei.

Vermeidung von Fahrverboten

Im Bereich der Fahrerlaubnis beraten und vertreten wir Sie gegenüber den Führerscheinstellen. Unser Ziel ist es, Fahrverbote oder das Führen eines Fahrtenbuches zu vermeiden. Darüber hinaus erteilen wir Ratschläge, wie Sie Punkte im Zentralregister abbauen können. Insbesondere nach

  • Geschwindigkeitsverletzung
  • Rotlichtverstoß
  • Alkohol am Steuer
  • Unfallflucht
  • Nötigung
  • Beleidigung
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Körperverletzung
  • fahrlässige Tötung

können Fahrverbote angeordnet werden. Nur in einem umfassenden Beratungsgespräch können wir klären, wie gegen die Anordnung vorgegangen werden kann.

Unfälle mit Auslandsbezug

Besonders wichtig ist die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes bei Unfällen mit Bezug zum Ausland. So ist dies der Fall, wenn ein Unfall im Ausland passiert oder ein ausländisches Fahrzeug innerhalb Deutschlands am Unfall beteiligt ist.

Hier muss mit dem meist unbekannten ausländischen Versicherer korrespondiert werden. Seit mittlerweile einigen Jahren wird vom Deutschen Büro „Grüne Karte“ ein deutscher Korrespondenzversicherer eingeschaltet, mit dem wir Kontakt aufnehmen.

Oft kennen Sie nicht die gesetzlichen oder von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur Schadenregulierung, da diese nicht öffentlich gemacht werden. Seit 2002 gilt z.B. die Regelung, dass im Falle einer Reparatur nur noch der Nettoschaden durch den Versicherer erstattet wird – sofern keine Rechnung vorgelegt werden kann.

Auch ist bei Abwicklung eines sogenannten Totalschadens die aktuelle Rechtsprechung zu beachten. Hier kann erhebliches Geld verloren gehen, wenn man sich nicht auskennt.

Was kostet die Unterstützung unserer Kanzlei?

Bei Schmerzensgeld und Schadenersatz gilt Folgendes:

Der Unfallgegner und dessen Haftpflichtversicherung müssen im Fall eines Verkehrsunfalles die Kosten Ihres Anwalts in dem Maße übernehmen, wie sie auch die Ihnen entstandenen Schäden ausgleichen müssen.

Dies führt zu zwei Möglichkeiten:

  • Trifft Sie möglicherweise eine Teilschuld oder sogar Alleinschuld am Unfall, sollten Sie mit Ihrem Anwalt das bestehende Kostenrisiko besprechen. Wenn Sie über eine (Verkehrs-) Rechtsschutzversicherung verfügen, trägt diese – egal wer den Unfall verursacht hat – sämtliche Kosten.
  • Wenn der Gegner allein schuld am Unfall ist, tragen er und seine Haftpflichtversicherung auch allein Ihre Rechtsanwaltskosten.

Schwerpunkte