Am Dienstag, den 28. April, tritt eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft. Dieser enthält, neben zahlreichen Neuerungen, unter anderem:
Bis zu 100 Euro Strafe und ein Punkt für Parken auf dem Radweg. Wer dagegen zu schnell fährt, unerlaubt eine Rettungsgasse nutzt oder andere behindert, muss sich auf härtere Strafen gefasst machen. Bei 21 km/h innerorts zu schnell, ist der Verlust des Führerscheins vorgesehen.
Und auch für Radfahrer wird ein bestimmter Verstoß teurer. Der Gesetzgeber hat den „ausreichenden Seitenabstand“ näher definiert.
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