Sanktionen nach Infektionsschutzgesetz und Co.

06.05.2020

Derzeit gibt es Kontaktverbote, Grundrechte werden eingeschränkt, Regeln aufgestellt und durchgesetzt. Das Infektionsschutzgesetz hält Bußgeld- und Straftatbestände bereit, mit denen gegen vermeintliche Regelbrecher vorgegangen werden kann. Je nach Rechtsverstoß kommen Bußgelder in Höhe von ca. 150,00 € – ca. 5.000 € in Betracht. Hierbei handelt es sich jedoch nur um Richtwerte. Es können auch deutlich höhere/geringere Bußgelder verhängt werden.

Bei all den Regeln kann der Überblick leicht verloren gehen. Regeln einzuhalten ist wichtig – gegen unverhältnismäßige und falsche Bußgeldbescheide sowie Strafvorwürfe kann und sollte man sich wehren. Wir bieten Ihnen Hilfe im Falle eines Anhörungsbogens und Bußgeldbescheides an.