Ordnungswidrigkeiten(Bußgeldverfahren)

Fachanwalt für Ordnungswidrigkeiten

Für Ihre Fragen im Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts stehe ich Ihnen als Fachanwalt für Strafrecht mit meinem Team gerne zur Verfügung.

Ordnungswidrigkeitenverfahren (Bußgeldverfahren)

Das Ordnungswidrigkeitenrecht gehört zum übergeordneten Bereich des Strafrechts. Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht vertrete und verteidige ich Sie in Ordnungswidrigkeitenverfahren in jedem Verfahrensstadium.

Ausgangspunkt eines jeden Ordnungswidrigkeitenverfahrens ist zunächst, dass die zuständige Verwaltungsbehörde (z.B. Polizei, Gemeinde, Landratsamt oder Regierung) den Sachverhalt erforscht und dabei möglicherweise ordnungswidriges Verhalten feststellt. Die einzelnen Ordnungswidrigkeiten sind in den jeweiligen Spezialgesetzen geregelt, z.B. im StVG, in der StVO, im GastG, in der GewerbeO, im KrWG oder im JuSchG.

In der Praxis am häufigsten ergehen Bußgeldbescheide bei Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr. Ob ein Verkehrsverstoß als Ordnungswidrigkeit oder (Verkehrs-) Straftat zu ahnden ist, beurteilt sich nach der Schwere des Unrechts der Tat. Aber auch in vielen anderen Rechtsbereichen wird ordnungswidriges Verhalten geahndet, beispielsweise im Gewerbe- und Gaststättenrecht, im Arbeitsrecht, im Naturschutzrecht, im Abfallrecht oder im Fischereirecht. Ob sich dann der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid lohnt, ist natürlich vom individuellen Sachverhalt abhängig. Mein Team und ich haben es uns zur Aufgabe gemacht, umstrittene Ordnungswidrigkeiten zu klären und zu verhindern, dass aus einer Ordnungswidrigkeit ein Strafverfahren wird und damit rechtliche Konsequenzen entstehen (können).

Der frühzeitige Kontakt zu uns ist also besonders wichtig, denn bei einem Einspruch gegen das Verfahren bzw. gegen einen Bußgeldbescheid müssen die gesetzlich geregelten Fristen und vorgeschriebenen Formalitäten eingehalten werden. Die formal richtigen Vorgaben sowie die rechtzeitige Einlegung des Einspruches übernehmen wir gerne für Sie, aber auch eine umfassende Beratung nach eingehender Akteneinsicht gehört zum Repertoire unserer Kanzlei.

Wenn Sie rechtsschutzversichert sind und Ihre Rechtsschutzversicherung den Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz umfasst, übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung in der Regel die Kosten, wenn Ihnen eine fahrlässig begangene Ordnungswidrigkeit zur Last gelegt wird.

Für Ihre Fragen im Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts stehe ich Ihnen als Fachanwalt für Strafrecht mit meinem Team gerne zur Verfügung.

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